„Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sind auch bei uns in der Region weiterhin zu hoch, sodass es nötig bleibt, das wirtschaftliche und soziale Leben einzuschränken. Wir wollen, dass trotzdem möglichst alle gut durch diese Krise kommen und daran arbeite ich jeden Tag für unsere Region“, unterstreicht der heimische Bundestagsabgeordnete. Er habe auch in den vergangenen Wochen wieder mit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, Künstlerinnen und Künstlern und vielen mehr aus der Region gesprochen. Viele wenden sich mit Fragen zur Auszahlung der Novemberhilfe an den Abgeordneten und dieser macht immer wieder Druck beim Bundeswirtschaftsministerium, dass diese Hilfen schnell ausgezahlt werden.
Die umfangreichen Wirtschaftshilfen werden stetig ausgebaut und auf neue Entwicklungen reagiert. Angesichts der länger andauernden Einschränkungen haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Verbesserungen der Hilfe vereinbart.
Die Überbrückungshilfe III wird vereinfacht
Die bisher vorgesehenen unterschiedlichen Zugangswege zur Überbrückungshilfe III werden vereinfacht. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Ein darüberhinausgehender Nachweis entfällt.
Überbrückungshilfe an Bedürfnisse des Einzelhandels anpassen
Da die Corona-Pandemie die Existenz vieler Einzelhändler auch in den Innenstädten der Region bedroht, werden nun auf Druck der SPD auch besondere Regeln für diese Branche geschaffen: Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte. „Das betrifft zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte“, erläutert Klingbeil. Nicht mehr aktuelle Saisonware kann mit einer Teilwertabschreibung zu 100 Prozent in die Fixkosten der geplanten Überbrückungshilfe III einbezogen werden.
Die Pyrotechnikindustrie kann zudem eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 zum Ansatz gebracht werden.
Für die stark betroffene Reisebranche werden die bisher vorgesehenen Regelungen darum ergänzt, dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50 prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden.
Neustarthilfe Soloselbstständige: Verbesserungen
Auch bei der sogenannten Neustarthilfe für Soloselbständige, eine Pauschale für Betriebskosten, gibt es Verbesserungen: Bisher sollten maximal 5.000 Euro für sechs Monate gezahlt werden, jetzt steigt die Höchstsumme auf einmalig 7.500 Euro für sechs Monate, zusätzlich zur Grundsicherung – eine deutliche Verbesserung gerade für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstlern.
„Ich bin Bundesfinanzminister Olaf Scholz deshalb sehr dankbar, dass er die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbständige vorangebracht hat. Das schafft wirksame Hilfen für geschlossene Betriebe bei uns in der Region und auch für in Schwierigkeiten geratene Kultur- und Medienschaffende“, so Klingbeil.