Deutliche Lohnkürzung befürchtet – Bundestagsabgeordneter Lars Klingbeil (SPD) bei der Bundeswehrfeuerwehr in Munster

Was zunächst harmlos klingt, kann für die Beschäftigten der Berufsfeuerwehr bei der Bundeswehr erhebliche Folgen haben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat am 30. Januar 2013 ein Gesetz zur Neuregelung der Professorenbesoldung vorgelegt. In dem Gesetz sind allerdings auch Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes versteckt.

Das Foto zeigt die Beschäftigten, die am Gespräch teilgenommen haben und Lars Klingbeil vor der Feuerwache auf dem Truppenübungsplatz.

Vertreter der Bundeswehrfeuerwehr am Standort Munster haben den SPD-Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil über die Auswirkungen der Änderungen informiert. Die Regelarbeitszeit bei der Feuerwehr soll zukünftig von 41 auf 48 Stunden bei gleichbleibender Besoldung angehoben werden können. „Das wäre eine faktische Lohnkürzung, die die Attraktivität der Bundeswehrfeuerwehr deutlich senken würde. Diese Reform ist nicht bis zum Ende durchdacht worden“, stellte Klingbeil am Ende des Gespräches fest.

Von den 3.000 bundesweiten Dienstposten der Bundeswehrfeuerwehr sind derzeit knapp 500 Dienstposten unbesetzt. Schon heute fallen deswegen zahlreiche Überstunden an. Diese werden von den Beschäftigten über eine sogenannte Opt-Out-Regelung getragen, die die Bereitschaft zur Mehrarbeit und deren Vergütung regelt. Durch den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung wäre auch diese Regelung betroffen. Überstunden würden sich finanziell nicht mehr lohnen. Viele Feuerwehrleute haben die Opt-Out-Regelung daher gekündigt. Einschränkungen des Schießbetriebes könnten eine Folge sein.

Klingbeil sicherte zu, sich in den Beratungen des Bundestages für eine Veränderung der Regelung einzusetzen:„Wir dürfen die Attraktivität nicht abbauen. Diese Einschränkungen zu Lasten der Beschäftigten durch die Hintertür sind nicht hinnehmbar. Ich werde dies im Verteidigungsausschuss thematisieren und hoffe, wir können eine Änderung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung erreichen.“