Landwirtschaftsminister Lindemann: Ordnungsgemäße Landwirtschaft kann Naturschutzrecht aushebeln

Ordnungsgemäße Landwirtschaft ist ein weit gefasster Begriff, der Spielräume bietet. Diese werden vor allem von den „schwarzen Schafen“ voll ausgenutzt, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann mehrfach erfahren. „Klar ist, dass die Mehrheit der Landwirte eine ordnungsgemäße Landwirtschaft im Sinne dieses Wortes ausübt.

Will man verschärfende Änderungen gegenüber solchen schwarzen Schafen einführen, träfe man damit auch die verantwortungsbewussten Landwirte, die zusätzlicher Bürokratie ausgesetzt wären.“ Damit bezieht sich Möhrmann auf die Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zur Ausbringung von Gärresten und Kofermenten, die nach Aussagen des Jagdpächters durch einen Landwirt im Schutzgebiet Obere Wümmeniederung während der Brut- und Setzzeit auf Grünland ausgebracht wurden, was besonders Bodenbrüter beeinträchtigte. Zudem wurden durch ein unabhängiges Labor zu hohe Phosphor- und Kaliumwerte im dortigen Boden gemessen, was auf extensive Düngepraxis schließen lässt. Durch einen Bericht in der Böhme-Zeitung wurde Möhrmann darauf aufmerksam und wollte mit seiner Anfrage den Sachverhalt klären.

Die Landesregierung sieht genau wie die Landwirtschaftskammer die Bedingungen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft erfüllt. Wenn man verschärfte Schutzbedingungen wollte, müsste man die Schutzgebietsverordnung entsprechend durch Einschränkungen ändern, lautete der Tenor. „Dies aber würde dann auch alle anderen Landwirte in allen anderen Schutzgebieten im Heidekreis treffen und weiter einschränken“, erklärte Dieter Möhrmann und zeigte damit Verständnis für die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Heidekreis, die vor diesen Schritt zurückscheut. Enttäuscht ist er von der Antwort der Landesregierung ebenso wie Landtagskandidatin Cornelia Baden. „Man sieht der Antwort an, dass sich das Landwirtschaftsministerium mit dieser Problematik nicht wirklich auseinandergesetzt hat. Das Landwirtschaftsministerium zieht sich auf den reinen Gesetzestext und die sehr unscharf definierten Bedingungen ordnungsgemäßer Landwirtschaft zurück.“ Fraglich sei auch, ob diese Frage mit dem Umweltministerium abgestimmt sei. Für Möhrmann und Baden wird klar, dass der Landwirtschaft Vorrang eingeräumt wird vor dem Naturschutz. Das Erstaunliche sei, dass die Definition nicht für Einzelflächen sondern nur für die Gesamtfläche eines landwirtschaftlichen Betriebs gelte und dies auch in Schutzgebieten.

„Die Definition des Begriffs ‚ordnungsgemäße Landwirtschaft‘ sollte dringend überdacht werden, denn es werden offensichtlich zu große Spielräume geboten.“ Diese Notwendigkeit sieht Möhrmann auch für die „gute fachliche Praxis“ im Bereich der Düngeverordnung, die von einer Düngebilanz für die gesamten Flächen eines Hofes ausgehe. „Einzelne Flächen, die überdüngt sind, werden somit nicht erfasst. Hier halten wir es für notwendig, dass die Düngebilanz für die einzelnen Flächen eingeführt wird, denn nur so kann auf Dauer der Schutz des Grundwassers und der Böden gewährleistet werden“, so Möhrmann und Baden abschließend.