„Hier wurden unmittelbar angrenzend an Wohnbebauung Gärreste aus einer Biogasanlage auf eine abgeerntete Wiese ausgebracht. Und dies genau zu Beginn der Schönwetterperiode, als kein Regen weit und breit in Sicht war, der für eine Verdünnung hätte sorgen können. Noch vier Tage nach dem Ausbringen führten in der Nähe der Wiese besonders die Ammoniak-Ausdünstungen zu Kopfschmerzen, vom üblen Geruch in der Sommersonne einmal ganz zu schweigen.“
Nachforschungen bei der Landwirtschaftskammer ergaben, dass sowohl von dem abgebendem wie auch dem ausbringenden Landwirt nach geltendem Recht gehandelt wurde. „Hier hat sich eine Gesetzeslücke aufgetan, deswegen sollte es zu klaren Vorgaben zum Schutz der Umwelt und der Menschen kommen“, fordert Möhrmann. „Dieses Vorgehen unter Ausnutzung des gesetzlichen Rahmens kann ich nur als rücksichtslos bezeichnen. Zum Glück ist dies nicht die Regel und ich möchte mich bei allen Landwirten bedanken, die auch an ihre Nachbarn und die Umwelt denken und eine solche über Tage dauernde Gestanksbelästigung vermeiden.“ Er nahm diesen Fall zum Anlass, bei der Landeregierung nach gesetzlichen Vorschriften zur Ausbringung von Gärresten auf Grünland zu fragen. „Welche Gärreste dürfen verwendet werden dafür? In welcher Konzentration dürfen sie pro Hektar ausgebracht werden und bei welcher Wetterlage?“, erläuterte Möhrmann. „Ich möchte auch erfahren, wer für die Einhaltung der Vorschriften und Kontrollen zuständig ist.“
Wichtig sei ebenso, welche Vorschriften es für die Technik des Gärreste-Ausbringens auf Grünland in anderen EU- und Bundesländern gibt und auf welchen gesetzgebenden Ebenen Klarstellungen oder Änderungen der bestehenden Gesetze einzubringen seien. „Seit spätestens 1995 ist erforscht und bekannt, dass beispielsweise die Ammoniakverluste bei einer Aufbringung von Gärresten auf Grünland im Schlitzverfahren gegenüber der Breitverteilung der Gülle um 89 % gesenkt werden können. Auch die Gefahr der Übertragung von Krankheiten ist geringer und die Futtererträge sind höher.“ Geforscht hatten verschiedene Untersuchungs- und Forschungsanstalten unter den Gesichtspunkten der Ammoniak- und Geruchsfreisetzung, geringer Nitratauswaschung und guter Ertragswirkung, zu erreichen durch schonende Ausbringungsverfahren von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen. „Hierbei hat sich die Ausbringung von Gülle mit dem Schlitzverfahren als das am besten geeignete Verfahren erwiesen. Es wird aber offensichtlich nicht überall angewandt bisher. In Delmsen jedenfalls war es nicht der Fall“, erläuterte Dieter Möhrmann. „Hier wünsche ich mir eine klare gesetzliche Vorgabe.“