„Ich habe Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter diesen Umständen über zu starke Arbeitsbelastung klagen. Steuergerechtigkeit ist ein hohes Gut und sie ist nur mit motiviertem Personal, das die Arbeit auch schaffen kann, zu sichern. Außerdem darf gerade die Einnahmeverwaltung des Staates nicht permanent unterbesetzt sein. Das Land braucht jeden Euro.“
Der niedersächsische Finanzminister erkennt in seiner Antwort an, dass Verfahrensumstellungen eine zusätzliche Belastung auf Zeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringen. Ziel dieser Umstellungen sei aber eine zu erzielende Verbesserung der Arbeitsabläufe und damit Arbeitsentlastung der Mitarbeiter. Man könne in der Finanzverwaltung solche Arbeitsspitzen nicht mit befristet eingestelltem Personal bewältigen, sondern dies müsse vom vorhandenen Personal durch interne Umverteilung in den Finanzämtern aufgefangen werden. „Einen Silberstreif am Horizont kann ich aber für die Mitarbeiter im Finanzamt Soltau sehen, besonders angesichts anstehender Personalabgänge, denn Minister Möllring hat die Zuweisung von fertig ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärtern im ‚gehobenen‘ wie auch im ‚mittleren Dienst‘ für das Finanzamt Soltau in Aussicht gestellt, um die Personalabgänge soweit wie möglich auszugleichen“, erklärte Dieter Möhrmann. „Ich hoffe, dass dies eine Entlastung bringen wird. Ich werde am Ball bleiben.“