„Wenn ich dann erfahre, dass bei einer niedersachsenweiten Prüfung nach der Verordnung, die Regelungen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger vorschreibt, nur 133 Betriebe von insgesamt 351 geprüften Betrieben ohne Beanstandungen waren, es 178 mündliche Verwarnungen sowie 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren gab, sehe ich dringenden Handlungsbedarf zu Änderungen in der Düngerausbringung zukommen.“ Er könne die Sorgen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Norddeutschland, gut nachvollziehen, die kürzlich bei einem parlamentarischen Abend im Landtag dargelegt wurden. „Hier wurde auf eine starke Erhöhung der Nitrat-Auswaschung hingewiesen. Man macht sich Sorgen hinsichtlich der Qualität des Trinkwassers, denn aktuelle Fehler wirken aufgrund der langsamen Fließgeschwindigkeit über die Bodenpassage in das Grundwasser noch über Jahrzehnte nach. In Niedersachsen kann das eine Zeit von Jahren bis Jahrzehnten dauern.“
Als Gründe wurden Biogasanlagen und zunehmende Intensivtierhaltung genannt, damit einhergehend die verstärkte Ausbringung von Gärresten und Gülle. Hinzu kommen verstärkte Stickstoffdüngung über den Bedarf hinaus und Düngung außerhalb der Wachstumsphasen von Feldfrüchten. Oft mangelt es an ausreichenden Lagerkapazitäten für Gülle und Gärreste. „Das Land Niedersachsen geht davon aus, dass die Reduzierung des Nährstoffeintrags aus der Landwirtschaft durch strikte Anwendung des Ordnungsrechtes als auch durch freiwillige Maßnahmen erreicht werden kann. Ich bezweifle allerdings stark, dass es ausreichend ist, auf Freiwilligkeit zu setzen. Oftmals fehlt das Unrechtsbewußtsein. Problematisch ist auch, dass Gärreste momentan gar nicht erfasst werden.“
Das Land Niedersachsen verwies auf Erfahrungen aus der Überwachungspraxis, die belegen, „dass im Berufsstand Lieferbelege und düngermittelrechtliche Deklarationen offenbar noch nicht in den Maße Anwendung finden, wie es eine ordnungsgemäße Umsetzung der düngerechtlichen Bestimmungen, z.B. bei der Berechnung des Nährstoffvergleiches, verlangt“. Problematisch sind besonders, da ist Möhrmann mit dem Land Niedersachsen einig, solche Lieferanten von Düngern, die düngerechtlich nicht überwacht werden können, weil sie keine Landwirtschaft im Sinne des Düngerechtes betreiben. „Hier können beispielhaft Düngerlieferungen aus Holland genannt werden, die bei uns auf die Böden ausgebracht werden. Es ist höchste Zeit, dass hier mit entsprechenden rechtlichen Vorgaben zum Schutz unseres kostbaren Gutes Trinkwasser beigetragen wird.“