Bundesweit gibt es Probleme für die Tierschutzvereine, Tierheime ohne Verluste zu betreiben, auch im Heidekreis, wo die sechs Nordkommunen und der Tierschutzverein Soltau Gespräche über die Finanzierung führen. Dies veranlasste den SPD-Landtagsabgeordneten und Vizepräsident des Landtages, Dieter Möhrmann, sich mit einer Anfrage an die Landesregierung zu wenden. Nun liegt die Antwort vor. „Aber als richtungweisend kann man die Antwort nicht bezeichnen“, erklärte Möhrmann. Man wolle erst einmal den Fortgang der Entschließung des Bundesrates abwarten, hieß es in der Antwort. Davon würden weitere mögliche Initiativen des Landes abhängen.
Hinsichtlich der frei lebenden Hauskatzen gibt es aber einen Silberstreif am Horizont: Damit sie sich nicht mehr ungehindert vermehren, könnte Kastration und Kennzeichnung helfen. Hier wird von Landesseite zurzeit „ein Projekt zur Überprüfung der Wirksamkeit der vorgenannten Lösungsmöglichkeiten“ vorbereitet, an dem das Land sich beteiligt. Für das Land ist die Formulierung der Bundes-Entschließung zu Fundtieren so allgemein gehalten, „dass eine realistische Bewertung der Auswirkungen derzeit nicht möglich ist“, heißt es in der Antwort. Im Übrigen gelten für Fundtiere die Regelungen zum Fundrecht des Bundesgesetzbuches; hier sei keine Ermächtigungsgrundlage zur Schaffung von Länderverordnungen vorgesehen.
Besonders die konkrete Definition von „Fundtieren“ macht den Institutionen, häufig Tierschutzvereine, die von Kommunen mit der Unterbringung von Fundtieren beauftragt sind, große Sorgen. Strittig ist meistens auch der Zeitraum der finanziellen Unterstützung für Fundtiere. Falls künftig verlorene oder entlaufene sowie ausgesetzte, zurückgelassene oder anderweitig herrenlose Tiere unter dem Begriff „Fundtier“ zusammengefasst werden, würde dies dazu führen, dass sehr viel mehr Tiere als bisher als Fundtiere gelten und damit unter die Kostenübernahmepflicht der Kommunen fallen, stellte das Land in der Antwort fest. „Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass es überall im Land unterschiedliche Vereinbarungen der Kommunen mit den Institutionen gibt, die in ihrem Auftrag die Fundtiere aufnehmen“, erklärte Möhrmann. „Dies betrifft sowohl die Finanzierung wie auch die Aufbewahrungsfrist. Eine Frist von sechs Monaten werde aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwar abgeleitet, aber „generell nicht eingehalten“, wie das Land feststellte. „Wir brauchen eindeutige und einheitliche Regelungen“, fordert Möhrmann nach wie vor und hofft auf rasche Vorgaben auf Ebene des Bundesgesetzes.