Neues Gaststättengesetz ein Flop für Vereine? – Möhrmann: Land macht Vereinen das Leben schwer

Öffentliche Vorschusslorbeeren erhielt das neue Gaststättengesetz hinsichtlich der Erleichterungen für die Eröffnung einer Gaststätte. Dafür haben jedoch Vereine und örtliche Initiativen, die anlässlich einer Veranstaltung auch Alkohol ausschenken wollen, jedoch sehr viel höhere Hürden zu überwinden als vorher. Zudem sind diese Hürden recht kostspielig.

„Dreht das Land den Vereinen den Zapfhahn zu?“ Diese Überschrift trägt eine Anfrage, die der örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann gemeinsam mit Landtagskollegen an die Landesregierung richtet. Thema ist das seit dem Jahreswechsel gültige Niedersächsische Gaststättengesetz. „Bei diesem Gesetz hat sich der Hotel- und Gaststättenverband mit seinem Wunsch nach Bekämpfung von Schwarzgastronomie durchgesetzt. Dieser Ansatz ist richtig und nachvollziehbar, doch wird mit dem Gesetz weit über das Ziel hinaus geschossen“, erklärte Möhrmann.

„Wollten Vereine bisher bei öffentlichen Veranstaltungen Alkohol gegen Entgelt ausschenken, benötigten sie nach dem Bundesgaststättengesetz nur eine so genannte Gestattung. Die haben die Kommunen unbürokratisch und meist kostenlos ausgegeben“, erläutert der Schneverdinger Politiker. Ab sofort jedoch müsse jeder Vereinsvorsitzende der Gemeinde den Ausschank und das eventuelle Angebot von Essen unter Angabe seiner Personalien vier Wochen vorher schriftlich anzeigen, berichtet er. Außerdem habe der Vorsitzende ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. „Dieses komplizierte und teure Verfahren – auf www.buergerservice.niedersachsen.de ist von bis zu 280 Euro die Rede – erschwert die Arbeit der ehrenamtlich geführten Vereine und ist zugleich ein Ausdruck des Misstrauens ihnen gegenüber“, ärgert sich Möhrmann.

Feuerwehren, Schützen und Sportler sind von den neuen Regeln ebenso betroffen wie Lions- und Rotaryclubs und gegebenenfalls auch Fördervereine etwa an den Schulen. „Wir wissen, dass viele Kulturvereine und –initiativen auf Einnahmen aus dem Getränkeverkauf angewiesen sind. Nur durch solche Mischfinanzierungen können sie die Gagen für die Künstler aufbringen und gute Angebote machen. Hinzu kommt noch, dass Gäste auch erwarten, ein Glas Bier, Wein oder Sekt während der Veranstaltung oder in einer Pause trinken zu können. Wenn bei solchen Veranstaltungen die Gäste wegbleiben, wird unser kulturelles Leben um vieles ärmer. Das kann doch niemand wollen.“

Der Abgeordnete hat für die Neuregelung umso weniger Verständnis, als auch die kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren aus mehreren Gründen schriftlich von den neuen Paragraphen abgeraten hatten. Einzelne Bürgermeister haben inzwischen sogar angekündigt, die Vorschrift nicht zu vollziehen. „Ich kann nicht einsehen, dass ein Feuerwehrchef, der hier seit Jahren seine Arbeit macht, künftig ein Führungszeugnis vorlegen muss. Das mache ich nicht mit“, zitiert zum Beispiel eine Zeitung aus Hamburg Uwe Rennwald, Samtgemeindebürgermeister aus Hollenstedt im Nachbarkreis Harburg. Mit der 15 Fragen umfassenden Landtagsanfrage legt Dieter Möhrmann gemeinsam mit seinen Landtagskollegen den Finger in diese Wunde. „Ich hoffe, dass die Landesregierung oder zumindest die beiden Regierungsfraktionen ins Nachdenken kommen. Dann können wir vielleicht noch vor der nächsten Landtagswahl Verbesserungen im Sinne der Vereine und Initiativen erreichen“, sagt er. Mit einer offiziellen Antwort rechnet der Sozialdemokrat spätestens Ende Februar.